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Bild von Here and now, unfortunately, ends my journey auf Pixabay

Sicher ist sicher: Verzichten Sie nicht auf Ihre Riester-Förderung 2021!

15. September 2021
von Birgit Wichert
Bild von Here and now, unfortunately, ends my journey auf Pixabay

Die Riester-Rente ist 2002 zur Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung und als gut geförderter Einstieg in eine private, kapitalgedeckte Zusatzversorgung zunächst sehr erfolgreich gestartet. Doch neben den hohen bürokratischen Hürden erweist sich vor allem die staatlich vorgegebene Kapitalgarantie in den Produkten als schwere Hypothek. Denn die Kosten dieser Garantie steigen spiegelbildlich mit den sinkenden Zinsen. Auch die aktienfondsorientierten Riesterverträge müssen diese Garantie sicherstellen. Je niedriger der sichere Zins ist, desto weniger Kapital kann selbst bei diesen Verträgen, noch in die rentablen Aktienmärkte investiert werden.

Vor diesem Hintergrund stehen den Kosten der Verträge immer geringere Erträge gegenüber. Die Politik hat sich auch in der vergangenen Legislaturperiode nicht aufraffen können, den Millionen von Riestersparer:innen eine Reformierung ihrer Verträge zu ermöglichen. Dabei gab es hierzu von Seiten der Versicherungen und Banken sehr sinnvolle Konzepte, um Riesterverträge ohne Mehrkosten deutlich attraktiver für die Sparer zu machen. Aus Protest gegenüber der Trägheit der Politik haben diverse Anbieter in diesem Jahr das ohnehin sehr geringe Neugeschäft für Riesterverträge eingestellt.

Diese Signale sollten Sie allerdings nicht falsch deuten: Zunächst einmal haben alle Investor:innen durch die Zulagen und Steuervorteile in der Vergangenheit auch ohne nennenswerte Verzinsung ihrer Einzahlungen in Riesterverträge ein gutes Geschäft gemacht. Dies gilt auch für die Einzahlungen im laufenden Jahr. Wer jetzt seinen Vertrag nicht mehr bespart, verzichtet auf die staatliche Förderung, bzw. wer seinen Vertrag kündigt, muss die gesamte Förderung, die über die bisherige Laufzeit angefallen ist, an den Staat zurückzahlen.

Ein wesentlicher Vorteil der Riesterverträge war immer schon, dass es den Anleger:innen mit geringen Kosten und ohne sonstige Nachteile möglich ist, mit dem angesparten Geld zu einem anderen Anbieter bzw. in ein anderes Vertragswerk zu wechseln. Vor diesem Hintergrund gibt es keinen Grund, in diesem Jahr auf die staatliche Förderung zu verzichten. Wir rechnen damit, dass es in der kommenden Legislaturperiode eine Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge geben wird, die dann auch den bestehenden Verträgen gegenüber offen ist. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, auch in 2021 die Zulagen- und Steuervorteile Ihrer Riesterverträge auszuschöpfen. Sobald dann die neuen Rahmenbedingungen und konkrete Produktalternativen vorliegen, informieren wir Sie und zeigen Ihnen Ihre Wechsel- und Optimierungsmöglichkeiten auf.

Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zum Thema „staatlich geförderte Altersvorsorge“ zur Verfügung.


Ihre Ansprechpartnerin dazu:

Gabriele Runk

Gabriele Runk

Telefon 030-214 747-90
Runk@dasfinanzkontor.de

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